Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Verträge zwischen ViralVoid AI – Alexander Bauer und dem Auftraggeber über Gestaltung, Entwicklung, Betrieb und Wartung von Websites und Web-Anwendungen.
Diese Bedingungen wurden sorgfältig auf die tatsächlich angebotenen Leistungen zugeschnitten, ersetzen aber keine anwaltliche Prüfung. Vor der ersten Verwendung gegenüber Kunden sollten sie von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt geprüft werden – insbesondere die Regelungen zu Haftung, Nutzungsrechten und Vergütung. Stand: Juli 2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ViralVoid AI – Alexander Bauer, von Lüninck Str. 43, 58706 Menden(nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Konzeption, Gestaltung, Entwicklung, Betrieb und Wartung von Websites, Web-Anwendungen sowie damit verbundene Beratungs- und Optimierungsleistungen.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Die Leistungen richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nur im Einzelfall und nach ausdrücklicher Vereinbarung geschlossen.
§ 2 Vertragsschluss und Angebot
(1) Darstellungen auf der Website des Auftragnehmers stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
(2) Nach einem kostenlosen Erstgespräch erstellt der Auftragnehmer ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Terminen und Festpreis. Der Vertrag kommt mit Annahme dieses Angebots in Textform zustande.
(3) Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Zugangsdatum gültig.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Maßgeblich für den Umfang der Leistungen ist ausschließlich die im angenommenen Angebot enthaltene Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Dritte einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
(3) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Führen sie zu Mehraufwand, wird dieser vor Ausführung gesondert angeboten.
(4) Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Platzierungen in Suchmaschinen, Besucherzahlen, Anfragezahlen oder Umsätze geschuldet, da diese von Faktoren außerhalb seines Einflussbereichs abhängen. Zugesagt wird die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte – insbesondere Texte, Bilder, Logos, Daten und Zugänge – rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an den überlassenen Inhalten über die erforderlichen Rechte verfügt und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Freigaben und Rückmeldungen erfolgen innerhalb der im Angebot genannten Fristen, andernfalls innerhalb von zehn Werktagen. Verzögerungen, die auf ausbleibender Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Termine entsprechend.
§ 5 Termine und Abnahme
(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer die Leistung zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber prüft sie innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme oder benennt Mängel in Textform.
(3) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nach Bereitstellung produktiv nutzt oder nicht innerhalb der Frist nach Absatz 2 Mängel benennt.
(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, werden 40 Prozent der Vergütung bei Auftragserteilung, 30 Prozent nach Freigabe des Entwurfs und 30 Prozent nach Abnahme fällig.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Wiederkehrende Leistungen wie Betrieb, Wartung oder Betreuung werden monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht an den eigens für ihn erstellten Gestaltungs- und Entwicklungsergebnissen.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte beim Auftragnehmer. Ein Recht zur produktiven Nutzung besteht bis dahin nicht.
(3) An allgemeinen, nicht auftragsspezifischen Bestandteilen – insbesondere wiederverwendbaren Programmbausteinen, Werkzeugen und Verfahren – verbleiben die Rechte beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks.
(4) Für Bestandteile Dritter, insbesondere Bildmaterial, Schriften und quelloffene Programmbibliotheken, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer weist auf diese hin.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu nennen und abzubilden, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist.
(2) Der Auftraggeber zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.
(3) Der Auftragnehmer beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
(4) Keine Mängel sind Abweichungen, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf unsachgemäße Nutzung, auf Änderungen von Browsern, Endgeräten oder Suchmaschinen-Verfahren oder auf Ausfällen bei Dritten beruhen.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
§ 10 Betrieb, Wartung und Verfügbarkeit
(1) Soweit Betrieb oder Wartung vereinbart sind, richtet sich der Umfang nach dem Angebot.
(2) Der Auftragnehmer bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, kann eine ununterbrochene Erreichbarkeit jedoch nicht zusichern, da diese auch von Leistungen Dritter abhängt. Wartungsfenster werden nach Möglichkeit angekündigt.
(3) Verträge über wiederkehrende Leistungen laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
(2) Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.